Verbrechen schützt vor Steuer nicht!
Eine Buchhalterin, die 900.000,- € unterschlagen hatte, musste daher 400.000,- € nachzahlen. Dumm nur, dass das Geld der spielsüchtige Sohn ausgegeben hat
und die Forderung daher nicht mehr einbringlich war.
Es ist gängige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass auch Einkünfte aus kriminellen Handlungen steuerpflichtig sind, sonst wäre es doppeltes Unrecht. Von der Steuerpflicht zur Steuerzahlung ist allerdings ein weiter Weg, und oft schaut der Fiskus und damit auch die Allgemeinheit durch die Finger.