Letzte Meldung: Doch noch Entschärfung bei der Registrierkasse!
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- Schaffung einer neuen Beschäftigungskategorie "Aushilfskraft". Vollversicherte dürfen über ihren Hauptberuf hinaus 18 Tage im Jahr als Aushilfskraft tätig sein, gilt auch für Unternehmer. Die SV wird sofort abgeführt - keine Nachzahlungen.
- "Kalte-Hände-Regelung": Umsätze, die im Freien gemacht werden, dürfen mittels Kassasturz bis 30.000,- € aufgezeichnet werden und müssen nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebes zusammengezählt werden.
- "Kleine Vereinsfeste": Stundengrenze von 48 Stunden wird auf 72 Stunden ausgedehnt.
- Für kleine Vereinskantinen entfällt die Registrierkassen pflicht (bis 52 Tage geöffnet und > 30.000,- € Umsatz).
Über das tatsächliche Ergebnis informieren wir Sie in der nächsten Ausgabe oder per Blitz-Info.