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Gutscheine in der Registrierkasse!

Juni 2016 / Wie sind Gutscheine im Zusammenhang mit der Registrierkasse zu behandeln?

Der Verkauf von sogenannten Wertgutscheinen,

Wie sind Gutscheine im Zusammenhang mit der Registrierkasse zu behandeln?

Der Verkauf von sogenannten Wertgutscheinen, die Ware ist also noch nicht konkretisiert, stellt keinen steuerbaren Vorgang dar. Es wird dadurch auch noch keine Steuer ausgelöst. Zweckmäßigerweise wird der Gutscheinverkauf aber in der Registrierkasse als "0% Umsatz" in der Kategorie Bonverkauf erfasst werden. Damit ist sowohl der Einzelaufzeichnungspflicht als auch der Pflicht eine lückenlose und sicherheitstechnisch einwandfreie Aufzeichnung aller Bareingänge zu haben, genüge getan.

Die Einlösung des Gutscheines führt dann zu einem Barumsatz, und es muss auch ein Beleg erstellt werden. Die Registrierkassen haben dazu eine eigene Kategorie.