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Juni 2016 / Die UID-Nummer bringt's!
(Rechtzeitig bekannt gegeben)
Immer wieder gibt es (umsatzsteuerrechtliche) Probleme, wenn Unternehmen - wie es immer öfter vorkommt - bei ausländischen Plattformen (z.B. Amazon) einkaufen.

Die UID-Nummer bringt's!
(Rechtzeitig bekannt gegeben)

Immer wieder gibt es (umsatzsteuerrechtliche) Probleme, wenn Unternehmen - wie es immer öfter vorkommt - bei ausländischen Plattformen (z.B. Amazon) einkaufen.

Bei Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen (UID-Nummer!) verschiedener Mitgliedsstaaten handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen, die aus Sicht des Lieferanten in aller Regel umsatzsteuerfrei sind. Beim Erwerber handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die diesbezüglich zu entrichtende Erwerbssteuer kann bis auf wenige Ausnahmen sofort als Vorsteuer abgezogen werden. Der Erwerb muss für das Unternehmen erfolgen, und es müssen die übrigen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug gegeben sein. Bei sonstigen Leistungen geht im Gegensatz dazu die Steuerschuld meist auf den Empfänger über.

Erfolgen hingegen diese Lieferungen an Privatpersonen oder andere Abnehmer ohne UID-Nummer liegt grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht vor, bei Überschreiten der Lieferschwelle (in Österreich € 35.000,-) verlagert sich diese in jenes Land, in dem die Beförderung oder Versendung endet. Bei sonstigen Leistungen wird die Umsatzsteuer hingegen - mit zahlreichen Ausnahmen - am Ort des Leistungsempfängers fällig.

Im Allgemeinen gilt, dass der Betreiber einer Internetseite auch als Erbringer der angebotenen Leistung anzusehen ist, nur selten wird er als Vermittler tätig werden (und dies müsste für einen Dritten eindeutig erkennbar sein).

Bestellen Sie nunmehr z.B. bei Amazon in Deutschland Waren für Ihr Unternehmen, liegt eine (aus Sicht von Amazon Deutschland) steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, d.h. die Rechnung hat keine Umsatzsteuer aufzuweisen. Sie müssen aber bereits bei Bestellung - um als Unternehmer erkennbar zu sein - Ihre UID-Nummer bekanntgeben um so eine richtige ("steuerlose") Rechnung zu erhalten. Andernfalls werden Sie als Privatperson behandelt und erhalten in unserem Beispiel eine Rechnung mit 19% deutscher Umsatzsteuer. Diese ist allerdings für Sie nicht "verwertbar"!

Am besten hinterlegen Sie Ihre UID-Nummer gleich beim Anlegen Ihrer Benutzerdaten auf der Plattform! Erfahrungsgemäß ist es äußerst mühsam bis unmöglich eine korrigierte Rechnung oder gar eine (letztlich zu unrecht) bezahlte Steuer (zurück) zu erhalten. Und auch über das Vorsteuererstattungsverfahren ist diesbezüglich nichts zu gewinnen!

Wollen Sie also nicht auf einer ausländischen Umsatzsteuer "sitzenbleiben", müssen Sie schon bei der Bestellung Ihre UID-Nummer bekanntgeben!

Für die Umsatzsteuerpflicht ist die tatsächliche Warenbewegung entscheidend! Erfolgt also der Versand von einem inländischen Lager, unterliegt die Lieferung der österreichischen Umsatzsteuer. Diese kann natürlich als Vorsteuer geltend gemacht werden.