Kowarik - Rat und Tat

Kontaktzone

Öffnungszeiten

Mo - Do 8.00 bis 16.30 Uhr
Fr 8.00 bis 13.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb möglich!

Automatische Übermittlung von Sonderausgaben an das Finanzamt

April 2017 / Ab dem Jahr 2017 müssen Spenden an begünstigte Vereine und Institutionen sowie Kirchenbeiträge von diesen Organisationen direkt an das Finanzamt gemeldet werden. Das lästige Belege suchen kann damit entfallen.



Damit eine eindeutige Identifikation des Spenders möglich ist, muss man Vor- und Zunamen (wie am Meldezettel angegeben) sowie das Geburtsdatum bekannt geben. Am Ende des Jahres melden dann die Vereine und Organisationen die erhaltenen Spenden, die in Finanzonline hinterlegt werden.

Wir würden Ihnen daher zu folgender Vorgangsweise raten:

  • Überprüfen Sie vor der Zahlung, ob der Spendenempfänger in der Liste der begünstigten Spendenempfänger, die beim BMF geführt wird, aufscheint. Mittlerweile gibt es auf dieser Liste 4.093 Einträge!
  • Machen Sie bei der Zahlung die Angaben der Identifikationsdaten, also Vor- und Zuname wie am Meldezettel und Geburtsdatum. Natürlich können Sie auch weiterhin anonym spenden. Das ist aber mit dem Verlust der steuerlichen Absetzbarkeit verknüpft.
  • Überlegen Sie sich, bei wem in der Familie sich die Spende am günstigsten auswirkt. Natürlich beim Höchstverdiener. Früher konnte man das bei Ehepaaren noch bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung überlegen, jetzt muss es vom richtigen Konto weggehen.
  • Die Spende landet dann (hoffentlich) in Ihrem elektronischen Steuerakt und damit in Ihrer Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Falls Ungereimtheiten oder Fehler auftauchen müssen Sie mit dem Spendenempfänger Kontakt aufnehmen.


Durch diese vom BMF initiierte Vorgangsweise werden in erster Linie die Finanzämter bürokratisch entlastet, allerdings entsteht natürlich bei den Organisationen ein gehöriger Mehraufwand an Administration, mit anderen Worten: Von unseren Spenden muss mehr für die Verwaltung aufgewendet werden und es erreicht weniger Geld den eigentlichen Zweck der Spende.

Betriebliche Spenden sind von der automatischen Übermittlung nicht betroffen. Sie finden in die Buchhaltung des Unternehmens Eingang. Auf Verlangen des Finanzamts ist der Beleg vorzulegen.

An dieser Stelle soll auch erwähnt werden, dass ab 2017 wieder einmal der Kreis der begünstigten Spendenempfänger erweitert wurde. Nun zählen auch Institutionen dazu, deren Zweck die allgemeine Präsentation von Kunstwerken ist (z.B. Ausstellungshaus). Auch Spenden an die neu gegründete Innovationsstiftung für Bildung sind absetzbar. Es ist also für jeden Spender etwas dabei. Eine Grundregel sollte aber gelten: Vor der Zahlung ein Blick in die beim BMF geführte Liste!