Kowarik - Rat und Tat

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Beschäftigungsbonus

Mai 2017 / Die Politik hat es vollmundig angekündigt - jetzt wird es hoffentlich bald Realität, auch wenn die dazugehörigen Richtlinien noch fehlen!



Es wird der sogenannte Beschäftigungsbonus eingeführt. Dadurch sollen bis zu drei Jahre lang 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Unter zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen versteht man, dass der Beschäftigungsstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest um eine Person (Vollzeitäquivalent) höher ist als vor 12 Monaten.

Ab Juli 2017 kann innerhalb von 30 Tagen nach der Sozialversicherungsanmeldung des zusätzlichen Beschäftigten der Antrag bei der Förderbank aws gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt ein Jahr im Nachhinein.

Gefördert werden beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen, Schul- oder Uniabsolventen sowie Jobwechsler, die in den letzten 12 Monaten mindestens vier Monate in Österreich beschäftigt waren.

Bis 2023 stellt die Regierung dafür 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn der Topf leer ist, geht man leer aus.

Es heißt also schnell zu sein!