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Der gläserne Steuerpflichtige
Die Behörde weiß viel mehr als Sie vielleicht glauben!

Dezember 2011 / Allwissend und allmächtig - das ist die Steuerbehörde noch nicht, aber sie weiß mehr als naive Zeitgenossen glauben. Schon bereits vor Beginn einer Betriebsprüfung werden umfangreiche Informationen eingeholt und ausgewertet.

> Millionen von Unternehmen melden im Binnenmarkt Monat für Monat ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe. Im Informationssystem Mias werden diese Daten zusammengeführt. Identifikationsmerkmal ist die UID-Nummer. Es ist also ersichtlich welcher Unternehmer im Binnenmarkt in welcher Betragshöhe geliefert hat. Diese Summe sollte auch ihren Erwerben entsprechen. Wenn nicht ist Aufklärungsarbeit notwendig.

> Eine Fülle von Abfragen können die Finanzmitarbeiter bequem von ihrem Dienstlaptop machen. Jeder Internetbenutzer nutzt diese Möglichkeiten auch für private Zwecke. Den Beamten steht jedoch noch mehr zur Verfügung und so ist ihnen Einblick in

  • das Firmenbuch,
  • das Grundbuch,
  • das zentrale Melderegister,
  • das zentrale Melderegister für Kfz-Zulassungen und
  • in die Datenbank der

SVA möglich.

Es können auch Namensabfragen gemacht werden und so ist es im Handumdrehen möglich, für eine Person, die im Firmenbuch eingetragenen Funktionen, welche Kfz und welche Liegenschaften sie besitzt, wer die Dienstgeber waren und sind - und vieles mehr zu eruieren. Das Datenschutzgesetz schiebt dem keinen Riegel vor, im Gegenteil es gestattet die Übermittlung von Daten an Behörden, wenn sie für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden. Dumm gelaufen, wenn der luxuriöse Fuhrpark nicht mit den erklärten Einkünften in einer vernünftigen Relation steht.

> Auch vor dem Cyberspace resigniert die Finanz nicht. Mit der Annahme (oder dem Wissen), dass schlaue Steuersünder vor dem Web nicht Halt machen, beschäftigt sich ein Spezialtrupp. RIA heißt das "Risiko-, Informations- und Analysezentrum", in dem jene Marktteilnehmer aufgespürt werden sollen, die zwar Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, aber steuerlich nicht erfasst sind. Sämtliche Verkaufsplattformen (z.B. ebay) werden so systematisch durchforstet. Bei manchen Marktteilnehmern hat das in der Praxis zu unliebsamen Überraschungen geführt.

> Die internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden funktioniert immer besser, und zwar nicht nur mit dem sprachlich barrierefreien Deutschland. Die jüngere Generation der Beamten nutzt fleißig das erworbene Englisch um über die Grenzen zu kommunizieren, und das durchaus auch mit den jüngsten EU-Ländern des ehemaligen Ostblocks.

Bevor bei einer Prüfung also noch ein Beleg angesehen wurde besteht über den "Prüfling" ein umfangreiches Wissen, das mit den Unterlagen abgeglichen wird.

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