Babysitter oder Oma - Verschärfung für Absetzbarkeit
Bis Ende 2016 genügte der Nachweis, dass diese zumindest eine achtstündige Schulung absolviert hat, unter 21-jährige mussten 16 Stunden nachweisen.
Nach einem Urteil vom Verwaltungsgericht aus 2015 wurde das Gesetz im Dezember des Vorjahres dahingehend verändert, dass ausnahmslos - wer auch immer aufpasst - 35 Ausbildungsstunden nachzuweisen sind, damit man dessen Kosten absetzen kann.
Das Gesetz gilt per 1. Jänner 2017. Für alle, die es betrifft: Die Ausbildung darf bis Jahresende nachgeholt werden.