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Babysitter oder Oma - Verschärfung für Absetzbarkeit

März 2017 / Seit 2009 sind Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung bis 2.300,- € p.a. für Kinder bis zehn Jahre absetzbar. Voraussetzung war schon immer, dass es sich um eine qualifizierte Betreuungsperson handeln muss.



Bis Ende 2016 genügte der Nachweis, dass diese zumindest eine achtstündige Schulung absolviert hat, unter 21-jährige mussten 16 Stunden nachweisen.

Nach einem Urteil vom Verwaltungsgericht aus 2015 wurde das Gesetz im Dezember des Vorjahres dahingehend verändert, dass ausnahmslos - wer auch immer aufpasst - 35 Ausbildungsstunden nachzuweisen sind, damit man dessen Kosten absetzen kann.

Das Gesetz gilt per 1. Jänner 2017. Für alle, die es betrifft: Die Ausbildung darf bis Jahresende nachgeholt werden.