Kowarik - Rat und Tat

Kontaktzone

Öffnungszeiten

Mo - Do 8.00 bis 16.30 Uhr
Fr 8.00 bis 13.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb möglich!

... - aber immer öfter: Pensionsvorsorge!

September 2001 / Das Vertrauen in die staatliche Alterspension ist erschüttert. Zeitungsartikel häufen sich, in denen Experten von Unfinanzierbarkeit und notwendigen Systemänderungen

Das Vertrauen in die staatliche Alterspension ist erschüttert. Zeitungsartikel häufen sich, in denen Experten von Unfinanzierbarkeit und notwendigen Systemänderungen sprechen. Grund genug, sich darüber Gedanken zu machen, wie der Lebensabend abgesichert und auch der gewohnte Lebensstandard erhalten werden kann.

Eine Vorsorge kann natürlich nur durch Sparen erfolgen – frei nach dem Motto : „Spare in der aktiven Zeit, dann hast du?s in der Pension“. Im Grunde genommen ist jede Form von Sparen Pensionsvorsorge. Die Art und Weise ist Geschmacks- bzw. auch schon fast Glaubenssache. Die einen gehen vom konservativen Sparbuch nicht ab, die anderen kaufen kleine Eigentumswohnungen, die vermietet werden, wieder andere sind überzeugt, mit Aktien am besten zu fahren. Bei rational denkenden Menschen bleibt natürlich die Frage nach Rendite und Sicherheit nicht aus, und so kämpfen Banken, Versicherungen und Vermögensberater mit einer Unzahl von Angeboten um das Geld der Anlagewilligen.

Bei Beschäftigung mit dem Thema stellt sich unweigerlich die Frage, ob man durch private Pensionsvorsorge Steuern sparen kann. Die Antwort darauf lautet: Ja, aber nicht in dem Ausmaß, wie meist erhofft.

Abgesehen von Pensionskassenbeiträgen für Dienstnehmer (kann auch der Gatte oder die Gattin sein), die als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, gibt es nur die Möglichkeit im Rahmen der Sonderausgaben oder im Rahmen der ab 1.1. 2000 prämienbegünstigten Pensionsvorsorge den Fiskus zur Kasse zu bitten.



Sonderausgaben


Im Rahmen der sogenannten „Topfsonderausgaben“ buhlen Rentenversicherungen mit Kranken-, und Unfallversicherungen sowie den Beiträgen zur Wohnraumschaffung um einen Sonderausgabenhöchstbetrag von 40.000,- ATS (2.906,91 EUR) pro Jahr, der allerdings nur zu 25%, also 10.000,- ATS (726,73 EUR), die Steuerbemessungsgrundlage senkt. Beträgt Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 500.000,- ATS (36.336,42 EUR) wird es noch enger. Die absetzbaren Sonderausgaben verringern sich nämlich ab diesem Betrag kontinuierlich, bis schließlich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 700.000,- ATS (50.870,98 EUR) nichts mehr von ihnen übriggeblieben ist. Eine befriedigende staatliche Förderung der Altersvorsorge stellen die Sonderausgaben daher keineswegs dar.



Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge


Ab dem 1.1.2000 ist vom Gesetzgeber die Möglichkeit der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge geschaffen und ab dem 1.1.2001 die Förderung kräftig ausgedehnt worden. Vom System her könnte man sie mit dem gewohnten Bausparkassenmodell vergleichen.

Von den vier Möglichkeiten haben in der Praxis nur Pensionszusatzversicherungen bei einem privaten Versicherungsunternehmen und Pensionsvorsorge durch Ansparen bei einem prämienbegünstigten Investmentfonds Bedeutung, so dass wir die zwei anderen Möglichkeiten, nämlich freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Arbeitnehmerbeiträge an eine Pensionskasse nicht weiter behandeln.

Ob man sich für eine Pensionszusatzversicherung oder für einen Pensionsinvestmentfonds entscheidet, ist Geschmackssache bzw. von den Angeboten des Marktes abhängig. Entscheiden Sie sich für einen Pensionsinvestmentfond, muss auch ein Auszahlungsplan abgeschlossen werden, der vorsieht, dass das angesparte Vermögen bei Pensionsantritt als Einmalerlag an ein Versicherungsunternehmen übertragen wird, das dann die Pensionszahlung vornimmt.

Die steuerlichen Argumente für die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge sind durchaus bestechend. Die Versicherungssteuer beträgt nur 2,5% statt 4% bei konventionellen Lebensversicherungen, und die späteren Rentenzahlungen sind dzt. nicht einkommensteuerpflichtig (im Gegensatz zur GSVG-Pension!). Auch speziell für die Fonds gibt es steuerliche Sondervorschriften, die das Ansparen in dieser Form besonders attraktiv machen.

Das Kernstück der staatlichen Förderung aber ist die staatliche Prämie für die Beitragsleistungen. Für maximal 1.000 EUR Prämienleistung werden ein variabler Prozentsatz von derzeit 4,5% und ab 1.1.2001 sogar noch ein fixer Prozentsatz von 5,5% gefördert. Kurz – für 13.760,- ATS Prämienzahlung erhält man vom Fiskus einen Zuschuss von 1.376,- ATS. In Zeiten einander jagender Sparpakete eigentlich ein erstaunlich hoher Betrag.

Höhere Beiträge an Pensionszusatzversicherungen und Pensionsfonds als die 1.000,- EUR sind möglich, die steuerliche Behandlung der darauf entfallenden Beträge ist allerdings eine andere.



Wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Analog zum ASVG darf die Auszahlung der auf Lebensdauer zahlbaren Rente frühestens mit Erreichen des Anfallalters für die vorzeitige Alterspension erfolgen. Eine Überbrückungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist aber möglich. Ein Rückkauf oder eine Kapitalabfindung ist nicht möglich, es sei denn, es wird ein Bagatellebetrag von 125.000,- ATS (9.084,10 EUR) nicht überstiegen. Witwen- und Waisenpension ist vorgesehen und die Ansprüche sind von der Erbschaftssteuer befreit. Allerdings ist unbefriedigend, dass die Waisenpension nur bis zum 27. Lebensjahr bezahlt wird und nicht vom eingezahlten Kapital abhängig ist. Verstirbt ein Versicherter ohne leistungsberechtigten Hinterbliebenen, verfällt das angesparte Kapital zugunsten der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft.



Entscheidet man sich also für diese Form von Pensionsvorsorge, muss einem klar sein, dass der Zugriff auf das Kapital verwehrt ist. Benötigt man einmal eine größere Summe, kann man darauf nicht zurückgreifen, so dass ein „Notgroschen“ in anderer Form bereitstehen sollte.

Auch im Todesfall des Bezugsberechtigten kann es zu Härtefällen kommen. Man denke nur an den Fall, dass die „Kinder“ nur für kurze Zeit, eben bis zum 27. Lebensjahr, die Waisenrente beziehen und danach das angesparte Kapital verfällt. Der Abschluss einer prämienbegünstigten Pensionsvorsorge sollte daher nur nach sorgfältigem Abwägen aller Für und Wider erfolgen.