Anforderung an Geschäftsdrucksorten, Homepage & Co
Fakten und Mythen!
Es gibt gesetzlich verpflichtende Angaben, die von der Rechtsform, der Art der Geschäftspapiere und der Form der Übermittlung abhängig sind. Verschiedene Gesetze und Rechtsvorschriften wie das UGB (Unternehmergesetzbuch), das ECG (E-Commerce-Gesetz) oder die Gewebeordnung regeln das - und Verwirrung sowie zahlreiche Mythen sind die Folge.
Ein Versuch der Klarstellung:
Auf gedruckten Geschäftspapieren, also Briefpapier, Lieferschein, etc.
- Firma oder Name,
- Sitz (mit vollständiger Postadresse),
bei ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmen zusätzlich - Rechtsform,
- Firmenbuchnummer,
- Firmenbuchgericht.
Oftmalig heiß diskutiert, die
- DVR (Datenverarbeitungsregister)-Nummer.
Ja, es gibt sie noch immer, und wenn vorhanden, muss sie auch angegeben werden.
UID-Nummer ist auf Print-Geschäftsdrucksorten genau so wenig vorgeschrieben wie IBAN und BIC. Diese Angaben sind nur auf Rechnungen (aus verschiedenen Gründen) relevant und werden daher vielleicht auch am Briefpapier sinnvoll sein - gesetzlich vorgeschrieben werden sie nirgends.
Anders ist das nur bei der UID-Nummer auf E-Mails. Nach dem ECG sind für E-Mails die o.a. Pflichtangaben wie auf Print anzuführen, +
- UID-Nummer und
- Email-Adresse. Die
- DVR-Nummer ist nur Unternehmen vorgeschrieben, die eine Verarbeitung von
personenbezogenen Daten durchführen.
Und da war dann noch die Homepage. Für diese gelten die selben Vorschriften wie für E-Mails und folgende zusätzliche Pflichtangaben:
- zuständige Aufsichtsbehörde (nur wenn Tätigkeit behördlicher Aufsicht unter- liegt)
- zuständige Berufsvertretung (Kammer, Berufsverband)
- Hinweis auf anzuwendende gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften und Zugang zu diesen (z.B. www.bka.ris.gv.at).
Wenn auf der Homepage
- Preise angeführt werden, muss ersichtlich sein, ob mit oder ohne USt. bzw. muss für den Endverbraucher (B2C) der volle zu bezahlende Betrag klar ersichtlich sein.
- AGB (wenn vorhanden und auch verwendet werden).
Sie sehen, es ist eigentlich ganz einfach! Aber auch wenn die meisten Verstöße nicht geahndet werden, verlassen kann man sich darauf natürlich nicht!